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SPRECHTAGSBÜRO  in  76751 Jockgrim/Pfalz, Parkring 6  *  Tel. 07271-922085

KANZLEI WERLING RENTENBERATER

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Rentenberatung - bundesweit

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Vertretung bei Antrag, Widerspruch & Klage

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www.Kanzlei-Werling.de    RentenberaterRechtsbeistand        

unabhängige und neutrale Helfer-Berater-Vertreter    behördlich zugelassen

eMail-Kontakt  

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Sprechtagsbüro:             Parkring 6 - 76751 Jockgrim

Tel.  07271 - 922085                  FAX 07231 - 32186

Hauptkanzlei + Postadresse: Güterstr. 9,  75177 Pforzheim   Postf.1904,  75119 Pforzheim

 

Sehr geehrte Dame! Sehr geehrter Herr!   

Sie suchen: Hilfe auf den Gebieten des Sozial- bzw. Rentenrechts? Dann können wir Ihnen helfen. Wir befassen uns schon seit den 90er Jahren hauptberuflich und behördenunabhängig mit der Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Weitere Rechtsgebiete sind u.a. die gesetzl. Krankenversicherung und Unfallversicherung sowie soziale und private  Pflegeversicherung, Schwerbehindertenrecht, Versorgungs-/soziales Entschädigungsrecht, betriebliche und berufsständische Altersversorgung und Versorgungsausgleich

 

Wir beraten ...

Sie in allen Rechtsfragen im gesetzl. Rentenrecht!  .

Wir vertreten ...

Sie gegenüber BfA, LVA, Seekasse, der Knappschaft und Künstlersozialkasse*

Wir überprüfen ...

Ihre Rentenbescheide,  Rentenauskünfte und Renteninformationen !

Wir berechnen ...

Ihre Ansprüche individuell mit unter- schiedlichen Zukunftsvarianten

 

 

 

 

* ab 01.10.2005: u.a. DRV - Deutsche Rentenversicherung Bund

 

Der Deutsche Bundestag hat festgestellt:

“Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben -insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten- als unentbehrlich erwiesen.”

(Bundestagsdrucksache 8/4277 vom 20. Juni 1980)

 

Wir bearbeiten...

Rentenanträge bei Erwerbsminderung, wegen Alters und für Hinterbliebene

Wir klären ...

Rentenzeiten und Nachzahlungen          Beitragsforderungen Rentenrückzahlungen .

Wir unterstützen

bei: Anträgen sowie Widersprüchen, schriftlichen Klagen und Berufungen

Wir informieren...

Scheidungsparteien/ Versorgungausgleich Steuerberater und Rechtsanwälte

 

 

 

 

Prozess-Vertreter bei Rentenablehnung, Widerspruch und Klage!

 

Vertretungsberechtigt in gerichtlichen Verfahren u.a. als Rechtsbeistand vor Sozialgerichten, Landessozialgerichten und Schiedsgerichten sowie Verwaltungsgerichten

Wir bearbeiten: unter anderem Rentenanträge wegen Erwerbsminderung und bei Berufsunfähigkeit, Alters- und Hinterbliebenenrenten, Bescheidprüfungen, Rentenberechnungen, Kontenklärung etc..

aber natürlich auch Verfahren zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (Kur/Reha/AHB/CA) und zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Kfz-Hilfe, Berufsförderung/Umschulung/ Eingliederungszuschüsse/ Übergangsgeld).

Wir führen durch: Widerspruchsverfahren gegenüber allen Rentenanstalten und Klageverfahren an den  Sozialgerichten in Speyer, Mainz, Koblenz und Trier sowie am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in Mainz zur Durchsetzung von Rentenansprüchen, Anerkennung von rentenrechtlichen Zeiten, für Rehabilitationsleistungen, etc.

 

Unsere Tätigkeiten unterliegen keiner örtlichen Beschränkung. Durch gut organisierte rationelle Arbeitsabläufe, Nutzung von Telefon-Telefax-Post und eMail werden Mandate aus allen Teilen Deutschlands, aus Europa und der übrigen Welt stets gerne bearbeitet. Wir beschreiben auch unsere Arbeitsweise. Schauen Sie sich auf unseren Internetseiten bitte um.

Und wann dürfen wir Ihnen helfen? Zur Kontaktaufnahme rufen Sie uns an! Telefon 07271-922 085. Sie können uns aber auch gerne per FAX oder per eMail Ihren Fall schildern und um Rückantwort bitten. 

Ihre Kanzlei Werling Rentenberater

 

 

Sprechtagsbüro:

Kanzlei Werling Rentenberater, Parkring 6, 76751 Jockgrim/Pfalz Tel. 07271-922085 FAX 07231-32186 persönliche Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung, eMail: jockgrim@kanzlei-werling.de; www.rentenberatungskanzlei.de

 

Hauptkanzlei:

Kanzlei Werling Rentenberater, Güterstr. 9, 75177 Pforzheim Telefon 07231-32871 FAX 07231-32186 persönliche Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung; eMail: pforzheim@kanzlei-werling.de

 

 

 

Stand der letzten Bearbeitung  dieser Homepage ist der  Dienstag, 7. April 2009

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Aktuelle Urteile:

Selbständige Gesellschafter-Ge- schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlen

BSG, Urteil vom 24.11.2005,                B 12 RA 1/04 R

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Letzte Tätigkeit ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03

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Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten 

BSG, Urteil vom 26.01.2005,              B 12 RA 3/03 R -
 

***

Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten

BSG, Urteil 20.10.2004                         B 5 RJ 39/03 R -

 ***

Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein.

BSG, Urteil vom 07.10.2004                - B 13 RJ 13/04 R -

***

Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden.

Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004  S 8 RJ 697/02