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SPRECHTAGSBÜRO  in  76751 Jockgrim/Pfalz, Parkring 6  *  Tel. 07271-922085

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unabhängige und neutrale Helfer-Berater-Vertreter    behördlich zugelassen

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Sprechtagsbüro:             Pakring 6 - 76751 Jockrim

Tel.  07271 - 922085                  FAX 07231 - 32186

Hauptkanzlei + Postadresse: Güterstr. 9,  75177 Pforzheim   Postf.1904,  75119 Pforzheim

 

Die Rentenberatungs- KANZLEI WERLING RENTENBERATER berät und hilft sowohl  Privatpersonen wie auch Firmenkunden:

  • Arbeitnehmer wie Angestellte und Arbeiter
  • Hausfrauen               
  • Beschäftigte im Öffentlichen Dienst
  • Handwerker           
  • Landwirte
  • Selbständige und Freiberufler              
  • Kaufleute
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Künstler                   
  • Hinterbliebene wie Witwe und Waise  
  • Behinderten             
  • Aussiedlern/Spätaussiedlern
  • Scheidungsparteien im Versorgungsausgleich sowie deren Anwälte
  • Arbeitgeber und Personalabteilungen
  • Vereine und Verbände

 

 

Aktuelle Urteile:

Selbständige Gesellschafter-Ge- schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlen

BSG, Urteil vom 24.11.2005,                B 12 RA 1/04 R

***

Letzte Tätigkeit ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03

***

Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten 

BSG, Urteil vom 26.01.2005,              B 12 RA 3/03 R -
 

***

Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten

BSG, Urteil 20.10.2004                         B 5 RJ 39/03 R -

 ***

Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein.

BSG, Urteil vom 07.10.2004                - B 13 RJ 13/04 R -

***

Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden.

Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004  S 8 RJ 697/02