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Tel.  07271 - 922085                  FAX 07231 - 32186

Hauptkanzlei + Postadresse: Güterstr. 9,  75177 Pforzheim   Postf.1904,  75119 Pforzheim

 

Wir haben hier für Sie einige Musterschreiben zusammengestellt, mit denen Sie in verschiedenen Angelegenheiten zuur deutschen Rentenversicherung mit uns ganz einfach Kontakt aufnehmen können. Bittebeachten Sie dass Postzusendungen an unsere Hauptkanzlei in Pforzheim erfolgen müssen. Sie finden in den Musterschreiben Hinweise zu benötigten Informationen und Unterlagen.

 

Kontakt wegen Bescheidprüfung - Prüfung einer Rentenberechung

    Sie haben einen Bescheid erhalten der geprüft werden soll? Stimmt die im Bescheid enthaltene Rentenberechnung? Download: Kontaktscheiben1 als pdf

 

Kontakt wegen Rentenablehnung

    Sie haben einen Rentenablehnungsbescheid erhalten. Es soll geprüft werden, ob ein Widerspruch möglich ist. Download: Kontaktschreiben2 als pdf

 

Kontakt wegen Rentenablehnung nach Rentenbezug - Ablehnung einer Weiterzahlung

    Sie haben bereits eine Rente bezogen. Der Antrag auf Weiterzahlung wurde abgelehnt. Es soll geprüft werden, ob ein Widerspruch möglich ist, Download: Kontaktschreiben3 als pdf

 

Kontakt wegen wiederholter Rentenablehnung

    Ihr Rentenantrag wude auch nach einem Widerspruch jetzt zum zweiten Mal abgelehnt. Es soll geprüft werden, ob eine Klage möglich ist. Download: Kontaktschreiben4 als pdf

     

Kontakt wegen langer Verfahrensdauer

    Sie haben bereits vor einiger Zeit einen Antrag gestellt oder Widerspruch eingelegt? Und die Rentenbehörde meldet sich einfach nicht? Sie möchten jetzt nicht mehr länger auf die Entscheidung warten!  Kontaktschreiben5 als pdf

     

Kontakt wegen Beitragserstattung

    Sie möchten wissen ob rechtliche Möglichkeit besteht, die zur deutschen gesetzlichen Renten- versicherung gezahlten Beiträge schon jetzt erstattet also ausgezahlt bekommen?  Download: Kontaktschreiben6 als pdf

Aktuelle Urteile:

Selbständige Gesellschafter-Ge- schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlen

BSG, Urteil vom 24.11.2005,                B 12 RA 1/04 R

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Letzte Tätigkeit ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03

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Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten 

BSG, Urteil vom 26.01.2005,              B 12 RA 3/03 R -
 

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Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten

BSG, Urteil 20.10.2004                         B 5 RJ 39/03 R -

 ***

Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein.

BSG, Urteil vom 07.10.2004                - B 13 RJ 13/04 R -

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Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden.

Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004  S 8 RJ 697/02