a_justia1

SPRECHTAGSBÜRO  in  76751 Jockgrim/Pfalz, Parkring 6  *  Tel. 07271-922085

TÄTIGKEITSBEREICHE

Kontaktformular

download: Kanzleibroschüre

Rentenberatung - bundesweit

Link  http://www.kanzlei-werling.de

Vertretung bei Antrag, Widerspruch & Klage

Link  http://www.kanzlei-werling.de

Wir für Sie ...

Startseite!
Fachgebiete ...
Unsere Mandanten ...
Arbeitsweise ...
Kontakt zu uns ...
Gebühren-Info ...
Musterschreiben
Linkseite...
Impressum ...
emailani72

download: Vollmacht

eine Web-Seite der

www.Kanzlei-Werling.de    -Rentenberater-        

unabhängige und neutrale Helfer-Berater-Vertreter    behördlich zugelassen

eMail-Kontakt  

Kontakt-Formular    

Sprechtagsbüro:             Parkring 6 - 76751 Jockgrim

Tel.  07271 - 922085                  FAX 07231 - 32186

Hauptkanzlei + Postadresse: Güterstr. 9,  75177 Pforzheim   Postf.1904,  75119 Pforzheim

 

Die Rentenberatungs-KANZLEI WERLING RENTENBERATER bietet für alle  sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung Beratung, Unterstützung und professionelle Vertretung bei:

Rentenantrag

  • Rentenverfahren, z. B. bei Anträgen auf  Rente wegen Erwerbsminderung ("Berufs-/Erwerbsunfähigkeit"), bei allen Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten (für Witwen, Witwer und Waisen) sowie Geschiedenenwitwen- und Erziehungsrenten
  • Prüfung von Rentenbescheiden, Rentenauskünften und Renteninformationen

Erfolgsprüfung

  • Lohnen sich Widerspruch oder Klage? Zum Beispiel bei Rentenablehnung, falscher Rentenberechnung, wegen dem Vorwurf einer “Versorgungsehe”?
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen Versicherungsträger
  • Vertretung in Klage- und Berufungsverfahren vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten

Kontenklärung

  • Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten, Klärung von Versicherungskonten, Beschaffung fehlender Versicherungsunterlagen
  • Durchsetzung richtiger Einstufungen nach dem Fremdrentengesetz und dem AAÜG

Berechnungen und Überprüfungen

  • Voraus-Berechnung der Rentenhöhe; auch bei Altersteilzeit, Sozialleistungsbezug und Scheidung, Prüfung von Bescheiden, Durchführung von Rentennachberechnungen, Prüfung und Berechnung von Hinzuverdienstgrenzen und von Einkommensanrechnungen, 
  • Verfahren über einen Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen, Vor- und Nachberechnungen der gesetzlichen Rentenanwartschaften
  • Prüfung von Beitrags- oder Rentenrückforderungen
  • Gestaltung einer sinnvollen Beitragszahlung in der Rentenversicherung; Berechnung und Beratung für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)

Altersteilzeit und Vorruhestand

  • Prüfung von Altersteilzeit und Auswirkungen auf die Rentenberechnung
  • Vorruhestandsregelungen bei Altersteilzeit/Sozialplänen; Beratung und Bearbeitung von  Rentenverfahren nach dem Altersteilzeitgesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Rentenbefreiung - Versicherungsfreiheit - Beitragserstattung

  • Statusfeststellungs-Verfahren zur Klärung der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer/Auftragnehmer bzw. für Arbeitgeber/Auftraggeber
  • Klärung von Beitragsnachforderungen und der laufenden Beitragszahlung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, auch für Gesellschafter-Geschäftsführer 
  • Verfahren zur Überprüfung der Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der Sozialversicherung,  insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienangehörige
  • Durchführung von Beitragserstattungsverfahren zur Rentenrückzahlung

Rehabilitationsmaßnahmen

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z.B. Kur/Reha
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. Umschulung, Kfz-Kostenhilfe 

sonstiges

  • Rentenzahlungen ins europäische und außereuropäische Ausland,

 

 

 

 

downloads:

download: Kanzleibroschüre Jockgrim als pdf

 

download: Vollmachtformular als pdf

download: Kanzleibroschüre Pforzheim als pdf

 

Aktuelle Urteile:

Selbständige Gesellschafter-Ge- schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlen

BSG, Urteil vom 24.11.2005,                B 12 RA 1/04 R

***

Letzte Tätigkeit ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03

***

Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten 

BSG, Urteil vom 26.01.2005,              B 12 RA 3/03 R -
 

***

Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten

BSG, Urteil 20.10.2004                         B 5 RJ 39/03 R -

 ***

Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein.

BSG, Urteil vom 07.10.2004                - B 13 RJ 13/04 R -

***

Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden.

Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004  S 8 RJ 697/02