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Wir für Sie ... |
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eine Web-Seite der www.Kanzlei-Werling.de
-Rentenberater- unabhängige und neutrale
Helfer-Berater-Vertreter behördlich zugelassen eMail-Kontakt
Kontakt-Formular Sprechtagsbüro:
Parkring 6 - 76751 Jockgrim Tel. 07271 -
922085 FAX 07231 - 32186 Hauptkanzlei + Postadresse:
Güterstr. 9, 75177 Pforzheim Postf.1904, 75119 Pforzheim |
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Die Rentenberatungs-KANZLEI WERLING RENTENBERATER
bietet für alle sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung Beratung, Unterstützung und professionelle Vertretung bei: Rentenantrag
- Rentenverfahren
, z. B. bei Anträgen auf Rente wegen Erwerbsminderung ("Berufs-/Erwerbsunfähigkeit"), bei allen
Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten (für Witwen, Witwer und Waisen) sowie Geschiedenenwitwen- und Erziehungsrenten
- Prüfung von Rentenbescheiden, Rentenauskünften und Renteninformationen
Erfolgsprüfung
- Lohnen sich Widerspruch oder Klage? Zum Beispiel bei Rentenablehnung, falscher Rentenberechnung, wegen dem Vorwurf einer “Versorgungsehe”?
- Durchführung von Widerspruchsverfahren gegen Versicherungsträger
- Vertretung in Klage- und Berufungsverfahren vor Sozialgerichten und Landessozialgerichten
Kontenklärung
- Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten, Klärung von Versicherungskonten, Beschaffung fehlender Versicherungsunterlagen
- Durchsetzung richtiger Einstufungen nach dem Fremdrentengesetz und dem AAÜG
Berechnungen und Überprüfungen
- Voraus-Berechnung der Rentenhöhe; auch bei Altersteilzeit, Sozialleistungsbezug und Scheidung, Prüfung von Bescheiden, Durchführung von Rentennachberechnungen, Prüfung und Berechnung
von Hinzuverdienstgrenzen und von Einkommensanrechnungen,
- Verfahren über einen Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen, Vor- und Nachberechnungen der gesetzlichen Rentenanwartschaften
- Prüfung von Beitrags- oder Rentenrückforderungen
- Gestaltung einer sinnvollen Beitragszahlung in der Rentenversicherung; Berechnung und Beratung für Nachzahlungen aller Art (Gutachten)
Altersteilzeit und Vorruhestand
- Prüfung von Altersteilzeit und Auswirkungen auf die Rentenberechnung
- Vorruhestandsregelungen bei Altersteilzeit/Sozialplänen; Beratung und Bearbeitung von Rentenverfahren nach dem Altersteilzeitgesetz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Rentenbefreiung - Versicherungsfreiheit - Beitragserstattung
s-Verfahren zur Klärung der Versicherungs- und Beitragspflicht als Arbeitnehmer/Auftragnehmer bzw. für
Arbeitgeber/Auftraggeber
Klärung von Beitragsnachforderungen und der laufenden Beitragszahlung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger, auch für Gesellschafter-Geschäftsführer
Verfahren zur Überprüfung der Versicherungspflicht und Beitragspflicht in der Sozialversicherung, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer und Familienangehörige
Durchführung von Beitragserstattungsverfahren zur Rentenrückzahlung
Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
z.B. Kur/Reha
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. Umschulung, Kfz-Kostenhilfe
s onstiges
- Rentenzahlungen ins europäische und außereuropäische Ausland,
downloads:
download: Kanzleibroschüre Jockgrim als pdf
download: Vollmachtformular als pdf
download: Kanzleibroschüre Pforzheim als pdf |
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Aktuelle Urteile: Selbständige Gesellschafter-Ge-
schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlenBSG, Urteil vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R *** Letzte Tätigkeit ist für die
Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03 ***Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten BSG, Urteil
vom 26.01.2005, B 12 RA 3/03 R - *** Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des
geschiedenen Ehe- gatten BSG, Urteil 20.10.2004 B 5 RJ 39/03 R -
*** Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein. BSG, Urteil vom 07.10.2004
- B 13 RJ 13/04 R - *** Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden. Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004 S 8 RJ 697/02 |
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