Die Rentenberatungs- KANZLEI WERLING RENTENBERATER
berät und vertritt Sie in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Auskunft und Beratung . . .
Wir prüfen die Sach- und Rechtslage zu der von Ihnen geschilderten Fallproblematik und beraten Sie hierzu über Lösungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und zwar unabhängig und behördenneutral:
- persönlich
in unserem Sprechtagsbüro in der Pfalz nach vorheriger Terminabsprache unter Tel. 07271-922085
- oder schriftlich per Post
- oder auch gerne schriftlich per FAX.
Zur Prüfung Ihrer individuellen Situation, Beratung und Vertretung benötigen wir verschiedene Unterlagen. Zur Vorbereitung finden Sie
hier Informationen, welche Daten und Unterlagen Sie uns zur Verfügung stellen sollten.
Telefonische Erstberatungen
finden aus rechtlichen Gründen jedoch grundsätzlich nicht statt. Sollten telefonische Erstberatungen im Einzelfall jedoch trotzdem durch uns erfolgen bedürfen diese zur Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung der Sach- und Rechtslage durch uns.
Selbstverständlich sind wir an die Schweigepflicht gebunden. So erfährt niemand, dass Sie sich zur Absicherung Ihrer sozialrechtlichen Position haben sachkundig beraten lassen!
Vertretung . . .
Wir vertreten Sie zudem in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, zum Beispiel in
- Kontenklärungsverfahren
- Rentenverfahren
- Rehabilitationsverfahren (Kur bzw. berufsfördernde Leistungen)
- Verfahren zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit
- Beitragserstattungsverfahren
- alle Widerspruchsverfahren
- in Klage- und Berufungsverfahren vor Sozial- und Landessozialgerichten
gegenüber . . .
- der Deutschen Rentenversicherung Bund (früher Bundesversicherungsanstalt für Angestellte)
- den Regionalträgern der Deutschen Rentenversicherung (früher Landesversicherungsanstalten )
- der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- der Künstlersozialkasse
- allen landwirtschaftlichen Alterkassen
Bei einer gewünschten Vertretung ist die Gegenseite (also die Behören, Versiche rungsträger (z.B. Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung) und Gerichte etc.) verpflichtet, sämtlichen Schriftwechsel
direkt mit uns vorzunehmen. So können wir uns sorgfältig und gewissenhaft um Ihr Anliegen kümmern und Sie sind von dem “lästigen Schriftwechsel” befreit. |