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Hauptkanzlei + Postadresse: Güterstr. 9,  75177 Pforzheim   Postf.1904,  75119 Pforzheim

 

Um Ihre Angelegenheiten sachgerecht bearbeiten zu können benötigen wir umfassende Angaben und Unterlagen zu Ihrer bisherigen, gegenwärtigen und zukünftigen Situation.

In Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung benötigen wir sämtliche Rentenversicherungsunterlagen; hierzu gehören insbesondere vorliegende Ver- sicherungsverläufe (Auflistungen über rentenrechtliche Zeiten), sämtlicher Schriftwechsel mit dem Rentenversicherungsträger, die jährlichen Meldungen zur Sozialversicherung. Außerdem: Nachweise/Angaben über absolvierte Lehren/ Berufsausbildungen und Fortbildungen (z.B. Meisterkurse), kurzer Lebenslauf, Angaben zurweiteren beruflichen  und privaten Lebensplanung

Wichtig sind ergänzend auch  Unterlagen zur bisherigen Krankenversicherung, Unterlagen/Angaben zu Vorerkrankungen bei Arbeitsunfähigkeit, Angaben zum Krankengeldbezug, vorliegende ärztliche Unterlagen (beispielsweise Haus- und/oder Facharztberichte, Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Kurentlassungsberichte etc.).

Bei Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen -oder wenn die Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung oder sonstigen Stellen auf solche gestützt werden werden auch vorliegende ärztliche Unterlagen (z.B. Befundberichte, ärztliche Entlassungsberichte bei Kuren etc) benötigt. Dies gilt für alle Bereiche der Sozial- versicherung wie auch für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht.

Sie sind geschieden, anläßlich der Ehescheidung wurde ein “Versorgungs- ausgleich” durchgeführt? Dann werden auch Unterlagen über den Versorgungs- ausgleich (Urteil des Amtsgerichts -Familiengerichts-, ehezeitbezogene Auskünfte der Rentenversicherungsträger sowie der Träger der Betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsordnung, einzelvertragliche Versorgungszusage) benötigt.

--> Ihnen liegen solche Unterlagen derzeit nicht vor? Keine Sorge: wir können die benötigten Unterlagen gerne bei entsprechendem Auftrag in Ihrem Namen besorgen! Sie selbst müssen hierbei persönlich nicht in Erscheinung treten und sind von dem “lästigen Schiftwechsel” befreit. Und hier erreichen Sie uns!

 

 
 
 

Aktuelle Urteile:

Selbständige Gesellschafter-Ge- schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlen

BSG, Urteil vom 24.11.2005,                B 12 RA 1/04 R

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Letzte Tätigkeit ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend.

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03

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Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten 

BSG, Urteil vom 26.01.2005,              B 12 RA 3/03 R -
 

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Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des geschiedenen Ehe- gatten

BSG, Urteil 20.10.2004                         B 5 RJ 39/03 R -

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Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein.

BSG, Urteil vom 07.10.2004                - B 13 RJ 13/04 R -

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Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden.

Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004  S 8 RJ 697/02