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Wir für Sie ... |
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eine Web-Seite der www.Kanzlei-Werling.de
-Rentenberater- unabhängige und neutrale
Helfer-Berater-Vertreter behördlich zugelassen eMail-Kontakt
Kontakt-Formular Sprechtagsbüro:
Pakring 6 - 76751 Jockrim Tel. 07271 -
922085 FAX 07231 - 32186 Hauptkanzlei + Postadresse:
Güterstr. 9, 75177 Pforzheim Postf.1904, 75119 Pforzheim |
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Um Ihre Angelegenheiten sachgerecht bearbeiten zu können benötigen wir umfassende Angaben und
Unterlagen zu Ihrer bisherigen, gegenwärtigen und zukünftigen Situation. In Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung
benötigen wir sämtliche Rentenversicherungsunterlagen; hierzu gehören insbesondere vorliegende Ver- sicherungsverläufe
(Auflistungen über rentenrechtliche Zeiten), sämtlicher Schriftwechsel mit dem Rentenversicherungsträger, die jährlichen Meldungen zur Sozialversicherung. Außerdem: Nachweise/Angaben über absolvierte
Lehren/ Berufsausbildungen und Fortbildungen (z.B. Meisterkurse), kurzer Lebenslauf, Angaben zurweiteren beruflichen und privaten Lebensplanung Wichtig sind ergänzend auch Unterlagen zur
bisherigen Krankenversicherung, Unterlagen/Angaben zu Vorerkrankungen bei Arbeitsunfähigkeit, Angaben zum Krankengeldbezug, vorliegende ärztliche Unterlagen (beispielsweise Haus- und/oder Facharztberichte,
Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, Kurentlassungsberichte etc.). Bei
Vorliegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen
-oder wenn die Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung oder sonstigen Stellen auf solche gestützt werden werden auch vorliegende ärztliche Unterlagen (z.B. Befundberichte, ärztliche Entlassungsberichte bei Kuren etc) benötigt. Dies gilt für alle Bereiche der Sozial- versicherung wie auch für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht.
Sie sind geschieden, anläßlich der Ehescheidung wurde ein
“Versorgungs- ausgleich”
durchgeführt? Dann werden auch Unterlagen über den Versorgungs- ausgleich (Urteil des Amtsgerichts -Familiengerichts-, ehezeitbezogene Auskünfte der Rentenversicherungsträger sowie der Träger der Betrieblichen Altersversorgung (Versorgungsordnung, einzelvertragliche Versorgungszusage) benötigt.
--> Ihnen liegen solche Unterlagen derzeit nicht vor? Keine Sorge: wir können die benötigten Unterlagen gerne bei entsprechendem Auftrag in Ihrem Namen besorgen! Sie selbst müssen hierbei persönlich
nicht in Erscheinung treten und sind von dem “lästigen Schiftwechsel” befreit. Und hier
erreichen Sie uns! |
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Aktuelle Urteile: Selbständige Gesellschafter-Ge-
schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlenBSG, Urteil vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R *** Letzte Tätigkeit ist für die
Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03 ***Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten BSG, Urteil
vom 26.01.2005, B 12 RA 3/03 R - *** Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des
geschiedenen Ehe- gatten BSG, Urteil 20.10.2004 B 5 RJ 39/03 R -
*** Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein. BSG, Urteil vom 07.10.2004
- B 13 RJ 13/04 R - *** Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden. Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004 S 8 RJ 697/02 |
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