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Sämtliche Berufsträger in der KANZLEI WERLING RENTENBERATER sind im Rechtsdienstleistungsregister registriert und
vorranigig als registrierte Erlaubnisinhaber nach dem RDGEG tätig (= als Inhaber einer Erlaubnis zur geschäftsmäßigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten einschließlich der Rechtsberatung als
Rentenberater nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Rechtsberatungsgesetz a.F. ohne Beschränkung; Sie stehen im Sinn von § 79 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 13 Abs. 2 Satz 1 FGG, § 11 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 73
Abs. 2 Satz 1 SGG und § 67 Abs. 2 Satz 1 VwGO bei gerichtlicher Vertretung als Rentenberater insoweit einem Rechtsanwalt gleich (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 RDGEG)). Das Rechtsdienstleistungsregister kann von
jedem unentgeltlich eingesehen werden unter www.rechtsdienstleistungsregister.de
. Die Berufsbezeichnung “Rentenberater/in,Rechtsbeistand” ergibt sich aus den Regelungen des RDG und RDGEG (§ 1 Abs.
3 RDGEG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 der 2. AVO zum RBerG) der Bundesrepublik Deutschland und darf nur von Erlaubnisinhabern und registrierten Personen geführt werden. Die berufsrechtlichen Regelungen ergeben
sich im wesentlichen aus dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG), dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Steuernummer der Kanzleiinhaberin Bettina Werling: 41230/31833, USt-IdNr.: DE813751079 Eine Berufshaftpflichtversicherung für unsere im In- und Ausland ansässigen Auftraggeber besteht bei der
Firma HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG, Betrieb Standort Saarbrücken, Neumarkt 15, 66117 Saarbrücken. Wir sind Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.: www.rentenberater.de |
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Aktuelle Urteile: Selbständige Gesellschafter-Ge-
schäftsführer müssen Renten- beiträge zahlenBSG, Urteil vom 24.11.2005, B 12 RA 1/04 R *** Letzte Tätigkeit ist für die
Prüfung der Berufsunfähigkeit maßgebend. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2006, Az. L 4 RJ 29/03 ***Kein Austrittsrecht für auf Antrag pflichtversicherte Selbständige trotz Verschlechterung der Bewertung von Ausbildunganrech- nungszeiten BSG, Urteil
vom 26.01.2005, B 12 RA 3/03 R - *** Kein Anspruch auf Geschieden- enwitwenrente bei Wiederheirat zu Lebzeiten des
geschiedenen Ehe- gatten BSG, Urteil 20.10.2004 B 5 RJ 39/03 R -
*** Pachteinnahmen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können rentenschädlich sein. BSG, Urteil vom 07.10.2004
- B 13 RJ 13/04 R - *** Auch bei kurzer Ehezeit muss keine Versorgungsehe vorliegen und des- halb Witwenrente gezahlt werden. Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15.09.2004 S 8 RJ 697/02 |
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